Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der Heidelberger Schloss Restaurants & Events GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die Heidelberger Schloss Restaurants u. Events Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Scharff, Schlosshof 1, 69117 Heidelberg – nachfolgend HDSRE – genannt.


I. Geltung für Verträge mit der Heidelberger Schloss Restaurants & Events GmbH & Co

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bewirtung von privaten Gästen (Teil a)) sowie die mietweise Überlassung von Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen an Private und Geschäftskunden (Teil b)) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren gastronomischen, organisatorischen und sonstigen Leistungen des Restaurants, einschließlich der Lieferungen für Veranstaltungen außer Haus.


2. Die AGB der HDSRE gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer seine Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der HDSRE in Schriftform oder Textform maßgebend. Der Kunde erhält seitens der HDSRE die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Aushang im Restaurant bzw. den Veranstaltungsräumen in schriftlicher Form oder durch Anklicken eines Links auf der Homepage des Restaurants:

https://www.heidelberger-schloss-gastronomie.de/schlossgastronomie/agb/

II. Vertragsabschluss, Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag, Haftung

1. Alle Angebote der HDSRE sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage. Sollten dem Kunden freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

2. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen der HDSRE gelten nur, wenn sie von der HDSRE unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch die schriftliche Bestätigung der HDSRE bindend.

3. Die Angebote der HDSRE verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der HDSRE eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach Zugang des Angebots beim Kunden zugeht.


4. Abweichungen zu dem Angebot der HDSRE bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HDSRE. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

5. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung der HDSRE.

6. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der HDSRE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Die HDSRE haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für übernommene Verpflichtungen aus dem Vertrag.


lll. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die HDSRE verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und seitens der HDSRE zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. die üblichen Preise der HDSRE zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der HDSRE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
Der Kunde hat vor der Auftragserteilung Gelegenheit, die Preise der HDSRE einzusehen, durch Aushang, schriftliche Preisinformation oder Online-Preisinformation

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Rechnungen der HDSRE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die HDSRE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Der HDSRE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die HDSRE ist berechtigt, vor der Durchführung von Bankett- oder Konferenzveranstaltungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der HDSRE aufrechnen oder mindern.

7. Bei Veranstaltungen, bei denen eine Anmietung von Räumlichkeiten oder Flächen, wie etwa der Sattelkammer, der Schlossweinstube, des Backhauses, des Schlosshofes, des Königssaals, des Faßkellers oder des Ottheinrich-Baus erfolgt, fällt eine Raummiete an, deren Höhe sich aus dem Vertrag ergibt und die nach Vertragsschluss binnen 10 Tagen zu bezahlen ist.


IV. Rücktritt der HDSRE

1. Die HDSRE ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigen Gründen zu beenden. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert
    oder unmöglich wird oder
  • wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen,
  • wenn Veranstaltungen unter Mitteilung irreführender oder falscher wesentlicher Angaben
    zum Kunden oder Veranstaltungszweck gebucht werden
  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der
    Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann
  • der Ruf sowie die Sicherheit der HDSRE erheblich gefährdet werden.

2. Bei berechtigtem Rücktritt der HDSRE hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

V. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.

2. Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, bedarf ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der HDSRE geschlossenen Vertrag der schriftlichen Zustimmung der HDSRE. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die bei Dritten veranlaßte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung der HDSRE zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

3. Sofern zwischen der HDSRE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der HDSRE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der HDSRE ausübt,
sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 2 Satz 3 vorliegt

4. Für private Kunden und Geschäftskunden gelten je nach Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Stornierung die nachfolgenden unter a) für private Kunden und unter b) für Geschäftskunden aufgeführten gestaffelten Stornierungskosten.



a) PRIVATE GÄSTE

Themenbrunch und Feiertags- und Sonntagsbrunch

  • Stornierung am 4. Werktag vor dem Veranstaltungstermin: 40 % des Veranstaltungspreises
  • Stornierung am 3. Werktag vor dem Veranstaltungstermin: 60 % des Veranstaltungspreises
  • Stornierung am 2. Werktag vor dem Veranstaltungstermin: 80 % des Veranstaltungspreises
  • Stornierung am letzten Werktag vor dem Veranstaltungstermin oder am Termin selbst: 90 % des Veranstaltungspreises

Restaurantstornierung bei bestelltem festem Menü ab zwei Personen

  • Stornierung am 4. Werktag vor der Bewirtung: 40 % des Bewirtungspreises
  • Stornierung am 3. Werktag vor der Bewirtung: 60 % des Bewirtungspreises
  • Stornierung am 2. Werktag vor der Bewirtung: 80 % des Bewirtungspreises
  • Stornierung am letzten Werktag vor der Bewirtung oder am Tag selbst: 90 % des Bewirtungspreises

Stornierung von sonstigen Events
Bereits bezahlte Tickets werden nicht erstattet. Es kann eine Umwandlung in einen allgemeinen Wertgutschein erfolgen.

Stornierung von Hochzeiten und sonstigen privaten Veranstaltungen
1. Tritt der Kunde zwischen der 8. und der 4. Woche von dem Veranstaltungstermin zurück, so ist die HDSRE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis, 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen; bei jedem späteren Rücktritt 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes.

2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl.

3. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, so wird das preiswerteste 3‑Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4. Wurde eine Veranstaltungspauschale pro Teilnehmer vereinbart, so ist die HDSRE berechtigt, bei einer Stornierung zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 % und bei einer späteren Stornierung 70 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in dem obigen Berechnungsmodus berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


b) GESCHÄFTSKUNDEN

Stornierung von bestellten Banketten oder sonstigen Veranstaltungen
1. Tritt der Kunde zwischen der 12. bis 8. Woche von dem Veranstaltungstermin zurück, so ist die HDSRE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis, 40 % des entgangenen Speisennumsatzes in Rechnung zu stellen; bei jedem späteren Rücktritt erhöht sich der Rechnungsbetrag auf 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes.

2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl

3. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, so wird das preiswerteste 3‑Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4. War eine Veranstaltungspauschale pro Teilnehmer vereinbart, so ist die HDSRE berechtigt, bei einer Stornierung zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 % und bei einer späteren Stornierung 80 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in dem obigen Berechnungsmodus berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


VI. Änderungen der Teilnehmerzahl

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der HDSRE.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von der HDSRE bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprüngliche vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisende, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die HDSRE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die HDSRE diesen Abweichungen zu, so kann die HDSRE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn die HDSRE trifft ein Verschulden.

6. Ausstellungen sind nur nach Absprache zulässig.


VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der HDSRE. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. (sog. Kopfgeld)


VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit die HDSRE für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige technische Einrichtungen beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgem. Rückgabe. Er stellt der HDSRE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der HDSRE bedarf einer schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der HDSRE gehen zu Lasten des Kunden, soweit die HDSRE diese nicht zu vertreten hat. Die durch die verwendung entstehenden Stromkosten darf HDSRE pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der HDSRE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die HDSRE eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der HDSRE ungenutzt, kann die HDSRE dem Kunden eine Ausfallvergütung berechnen.

5. Störungen an der von der HDSRE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die HDSRE diese Störungen nicht zu vertreten hat.

6. Jeglicher Aufbau von Werbematerialen im öffentlichen Bereich des Heidelberger Schlosses ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die HDSRE.

IX. Verlust oder Beschädigung vom Kunden mitgebrachter Sachen

1. Vom Kunden mitgebrachte Sachen befinden sich auf Gefahr des Kunden im Restaurant bzw. den Veranstaltungsräumen der HDSRE. Die HDSRE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HDSRE. Hiervon sind ausgenommen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und technische Anlagen haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die HDSRE berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die HDSRE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der HDSRE abzustimmen. Sollte es aufgrund nicht angemeldeter mitgebrachter Anlagen (z.B. Nebelscheinwerfer) zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, haftet der Kunde/Veranstalter für alle anfallenden Kosten.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind jeweils nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die HDSRE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum kann die HDSRE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


X. Haftung des Geschäftskunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Geschäftskunde/Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder am Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Die HDSRE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Haftung der HDSRE gegenüber dem Kunden

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die HDSRE die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

b) sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der HDSRE beruhen.


XII. Datenschutz

1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde/Veranstalter ausdrücklich ein.
Die gespeicherten Daten des Kunden/Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von HDSRE kann der Kunde/Veranstalter widersprechen.

2. Die HDSRE weist darauf hin, dass sie zu Marketingzwecken Fotos und Videos von Veranstaltungen macht. Diese werden ggf. im Namen der HDSRE zu Marketingzwecken in Broschüren, Internetseiten, Präsentationen o.ä. veröffentlicht.

3. Die HDSRE weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gebäude der Sattelkammer videoüberwacht ist. Dies
gilt für den Außenbereich sowie die innenliegenden Räumlichkeiten.

4. Die Videoaufnahmen dienen zur Überwachung und Sicherung des Geländes und dessen Räumlichkeiten und werden innerhalb von 14 Tagen gelöscht.

Der Kunde/Auftraggeber erhält weitere Auskünfte vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Rückfragen zur Videoüberwachung erteilt die HDSRE:

Heidelberger Schloss Restaurants u. Events GmbH u. Co. KG,
Schlosshof 01, 69117 Heidelberg


XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der HDSRE, Schlosshof 1, in 69117 Heidelberg.

3. Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der HDSRE der Geschäftssitz der HDSRE, Schlosshof 1 in 69117 Heidelberg.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich um eine wirksame Regelung, die dem intendierten Ergebnis möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ticketing

I. Geltungsbereich

1. Die Heidelberger Schloss Restaurants u. Events GmbH u. Co. KG, diese vertreten durch die Heidelberger Schloss Restaurants u. Events Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Scharff, Schlosshof 1, 69117 Heidelberg – nachfolgend HDSRE genannt- , ist berechtigt, den Verkaufsprozess für die Eintrittskarten zu der von Ihnen gewünschten Veranstaltung über den Ticketshop abzuwickeln.

2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Eintrittskarten zu der von Ihnen gewünschten Veranstaltung durch HDSRE.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von HDSRE ausdrücklich schriftlich anerkannt.

ll. Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des vorliegenden Vertrags zwischen dem Kunden und HDSRE ist lediglich der Erwerb von elektronischen und oder haptischen Eintrittskarten für die von dem Kunden gewählte Veranstaltung.

2. HDSRE ist selbst Veranstalter der Veranstaltungen.

lll. Vertragspartner

1. Durch den Erwerb der Eintrittskarte über HDSRE kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf Eintrittskartenkauf und den Veranstaltungsbesuch (im Folgenden auch „Veranstaltervertrag“ genannt) ausschließlich zwischen dem Kunden und HDSRE als Veranstalter zustande. Vertragsparteien des Veranstaltervertrags sind daher lediglich d er Kunde und der Veranstalter.
Die Veranstaltung obliegen in vollem Umfange der Verantwortung der HDSRE. Insoweit sind ggf. Ansprüche bzw. Reklamationen wegen der Qualität oder wegen der Regelungen bezüglich der Veranstaltung, oder sonst wegen Pflichtverletzungen, die die Veranstalterleistung betreffen, gegen HDSRE zu richten.

2. HDSRE wickelt den Verkaufsprozess bezüglich elektronischer und oder haptischen Eintrittskarten zwischen dem Kunden und HDSRE ab. D.h., mit der Bestellung der Eintrittskarten beauftragt der Kunde HDSRE, den Kauf von elektronischen und oder haptischen Eintrittskarten für die gewählte Veranstaltung gegen Zahlung zu erwerben. Im Hinblick auf den Ticketpreis, der Umsatzsteuer
und ggf. sonstiger im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf anfallender Gebühren nimmt HDSRE diese Zahlungen entgegen.

3. HDSRE übernimmt keinerlei Gewähr für eine fehlerhafte Anzahl bestellter Eintrittskarten oder wegen der Art der Veranstaltung. HDSRE in ihrer Rolle als Verkäufer der Eintrittskarten nimmt auch keine ggf. vorzunehmenden Rückzahlungen vor und tauscht auch keine Eintrittskarten um.

4. Für den Veranstaltungsvertrag und Eintrittskartenkauf gelten ggf. die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HDSRE. Über diese Geschäftsbedingungen ist der Kunde verpflichtet, sich zu informieren. Der Kunde kann diese hier einsehen AGB.

lV. Vertragsabschluss und Zurverfügungstellung der Eintrittskarte

1. Der Vertrag mit HDSRE über die den Kauf von Tickets für die gewählte Veranstaltung kommt der Art zustande, dass der Kunde im Bestellmenü die gewünschte Veranstaltung und Anzahl bzw. Art der Tickets angeben, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die gewünschte Zahlweise auswählt. Eventuelle Fehler bei der Bestellung kann der Kunde vor dem Absenden
seiner Bestellung korrigieren. Anschließend sendet der Kunde seine Bestellung über die Betätigung des dafür vorgesehenen Buttons ab und gibt mit Eingang der Bestellung bei HDSRE sein Vertragsangebot bezüglich des Kaufvertrags ab.

2. HDSRE übersendet dem Kunden nach Zugang seiner Bestellung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei Angebotsannahme übersendet HDSRE dazu – ggf. mit gleicher E-Mail eine Auftragsbestätigung die einen Link enthält, über den der Kunde die elektronische Eintrittskarte herunterladen kann. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag
zustande. Sollten bei diesem Vorgang unverhofft Probleme auftreten, können Sie sich an info@hdsre.de wenden.

3. HDSRE weist darauf hin, dass mit Zugang ihrer Email mit dem Link zum Herunterladen der elektronischen Eintrittskarte gleichzeitig zwischen dem Kunden und HDSRE der Kaufvertrag zustande kommt.

V. Preise, Zahlung

1. Der im Ticketshop angegebene Gesamtpreis für die Eintrittskarte enthält die Vorverkaufsgebühr, die gegebenenfalls durch das von Ihnen gewählte Bezahlverfahren von dritten Anbietern erhobenen und von dem Kunden zu tragende Bezahlgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Die Zahlung kann nur über die im Ticketshop angegebenen Online-Bezahlverfahren erfolgen.

3. Der Gesamtpreis der Bestellung ist sofort zur Zahlung fällig.

Vl. Informationen zu Veranstaltungen auf dieser Webseite

HDSRE informiert, soweit ihr solche Informationen zur Verfügung stehen, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, über die von dem Kunden gewählte Veranstaltung – wie z. B Informationen zu Stornierungen, terminlichen Veränderungen oder Änderungen zur Anfangszeit auf dieser Webseite.

Vll. Widerruf, Rücktritt

1. Für die vermittelten Eintrittskarten besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich auch von
Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

2. Eventuelle Ansprüche wegen einer aus Sicht des Kunden ggf. vorzunehmenden Rückabwicklung
des Vertrags sind HDSRE gegenüber schriftlich geltend zu machen.

Vlll. Haftung

1. HDSRE haftet auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. HDSRE haftet für sonstige Schäden ausschließlich nach den folgenden Bedingungen:

• HDSRE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
• für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden;
• für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von HDSRE verursacht wurden.

• HDSRE haftet auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste;
• für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten;
• für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von HDSRE grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht wurden.

3. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht von HDSRE zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

IX. Nutzung des Ticketshop
Der Ticketshop und die damit verbundene Internetseite sind für die Nutzung durch den Kunden als Käufer einer Eintrittskarte von HDSRE bestimmt. Die Nutzung des Ticketshop in einer anderen Form ist untersagt. Der Ticketshop und die damit verbundene Internetseite genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz und ggf. anderer gesetzlicher Bestimmungen. Sowohl der Inhalt als
auch die Software sind Eigentum von HDSRE.

X. Schlussbestimmungen

1. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss nicht von HDSRE gespeichert und ist dem Kunden über diese Webseiten nicht mehr zugänglich.

2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem der Geschäftssitz der HDSRE, Schlosshof 01 in 69117 Heidelberg.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich um eine wirksame Regelung, die dem intendierten Ergebnis möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.